Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Affiliateprogramm Firecash, Stand: 23.10.2013



I. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung des Internet-Partnerprogramm-Netzwerks FIRECASH der SeCa Media & Verlags GmbH (im Folgenden "SeCa" genannt) und für alle, auch zukünftigen Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Nutzer und SeCa. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, SeCa hat die abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Nutzers ausdrücklich anerkannt.

2. Dienste / Definitionen

2.1. "Partnerprogramm" bezeichnet ein über die Plattform von SeCa realisiertes Vergütungsprogramm, bei dem für die Erbringung bestimmter Media- oder Vertriebsleistungen bestimmte Vergütungen gezahlt werden.

2.2. "Programmbetreiber" ist jeder, der mit Hilfe eines Partnerprogramms bestimmte Produkte vermarkten will. Der Programmbetreiber ist der für ein Partnerprogramm wirtschaftlich Verantwortliche.

2.3. "Affiliate" ist ein Betreiber von Internet-Angeboten, der vermittelt über die Plattform von SeCa die darüber zur Verfügung gestellten Werbemittel zum Zwecke der Generierung von Einnahmen in die eigenen Online-Angebote integriert.

2.4. "Nutzer" sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder Personenvereinigungen, die die Plattform von SeCa zur Realisierung und Abwicklung von Partnerprogrammen oder zur Teilnahme an Partnerprogrammen verwenden, unabhängig davon, ob die Nutzung als Affiliate oder als Programmbetreiber erfolgt.

2.5. "Vertriebsziele" sind die Aktionen eines durch den Affiliate geworbenen Kunden, die der Programmbetreiber erreichen will, und für die er eine Vergütung zahlt. SeCa ist spezialisiert auf folgende Vertriebsziele: Die Generierung von Aktionen akquirierter Besucher ("Leads, pay per Lead, PPL"), den Verkauf von Waren, Dienstleistungen oder Mitgliedschaften ("Sales, pay per Sale, PPS") einmalig oder fortlaufend ("Pay per Lifetime, PPLT").

3. Teilnahmevoraussetzungen

Die Nutzung des Partnerprogramm-Netzwerks von SeCa ist Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie Personen, die bereits von SeCa von der Nutzung des Netzwerks ausdrücklich ausgeschlossen worden sind, nicht gestattet.

4. Registrierung / Nutzerkonto / Vertragsschluss

4.1. Die Nutzung der Plattform von SeCa setzt eine Registrierung des Nutzers bei SeCa und die Einrichtung eines Nutzerkontos voraus. Durch die Registrierung kommt zwischen dem Nutzer und SeCa ein Vertrag über die Nutzung der Plattform zustande. Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat der Nutzer seine Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren.

4.2. Der Nutzer hat seine Zugangsdaten, insbesondere das Zugangspasswort, geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Nutzer die Zugangsdaten abhanden gekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies SeCaL umgehend mitzuteilen. Bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten ist SeCa ist zur sofortigen Sperrung des Nutzerkontos berechtigt.

4.3. Mit Absendung des Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit SeCa ab. Akzeptiert SeCa die Registrierung, erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit Zugangsdaten zum passwortgeschützten Nutzerbereich der Plattform von SeCa. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail kommt zwischen SeCa und dem Nutzer die Nutzungsvereinbarung zustande.

4.4. Eine mehrfache Registrierung des Nutzers und das Anlegen mehrerer Nutzerkonten sind nicht gestattet.

5. Statistiken / Rechnungsstellung / Mitteilungen

5.1. SeCa erstellt für den Nutzer im passwortgeschützten Nutzerbereich aussagekräftige Statistiken sowie die Abrechnungen gutgeschriebener Vergütungen.

5.2. Die Verbriefung von Gutschriften, die Rechnungsstellung und Stornierungen erfolgen ausschließlich online durch Hinterlegung elektronischer Dokumente im passwortgeschützten Nutzerbereich. Wünscht der Nutzer die Übersendung von Rechnungsdokumenten auf dem Postweg, ist SeCa berechtigt, für jedes übersandte Dokument eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 EUR zu erheben.

5.3. SeCa informiert den Nutzer über wichtige Neuerungen sowie Änderungen der Teilnahme- oder Vergütungsbedingungen von Partnerprogrammen ausschließlich per E-Mail. Wünscht der Nutzer ausdrücklich keine Information per E-Mail, ist er verpflichtet, sich regelmäßig online über die Plattform von SeCa über etwaige Neuerungen und Änderungen zu informieren.

6. Laufzeit des Vertrages / Beendigung

6.1. Der Vertrag zwischen SeCa und dem Nutzer wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des folgenden Tages gekündigt werden. Die Kündigung kann auf bestimmte Partnerprogramme beschränkt werden. Im Falle einer solchen Kündigung ist dem Nutzer lediglich die weitere Teilnahme an den betroffenen Partnerprogrammen bzw. die Veranstaltung der betroffenen Partnerprogramme verwehrt. Die Nutzung der Plattform von SeCa bleibt jedoch grundsätzlich weiter möglich. Im Falle der Beendigung eines Partnerprogramms ist keine gesonderte Kündigung gegenüber dem daran teilnehmenden Affiliate erforderlich. Es genügt eine entsprechende Mitteilung.

6.2. Generiert der Affiliate für ein oder mehrere Partnerprogramme länger als 6 Monate keine neuen Umsätze mehr, kann das betreffende Transaktionskonto oder das gesamte Vertragsverhältnis gekündigt werden, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf. Nicht ausgezahlte Guthaben verfallen in diesem Fall.

6.3. Das Recht zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen in den Ziffern 10. und 17.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

6.4. Wird das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und SeCa gekündigt, wird ein auf dem Transaktionskonto des Nutzers vorhandenes Restguthaben zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung abgerechnet. Beträgt das Restguthaben auf dem Transaktionskonto weniger als 100 EUR, erfolgt die Auszahlung an den Nutzer unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR. Übersteigt die Bearbeitungsgebühr das Restguthaben, verrechnet SeCa das Guthaben mit der Bearbeitungsgebühr und trägt den Fehlbetrag selbst. Die Auszahlung erfolgt nur nach gesonderter Aufforderung des Nutzers.

7. Haftung von SeCa

SeCa haftet unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung nur für Schäden oder vergebliche Aufwendungen des Nutzers, die auf einer Verletzung solcher Vertragspflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, und die typischerweise vorhersehbar sind. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, für Schäden, die aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person eingetreten sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, sowie im Falle der Übernahme einer Garantie.

II. Besondere Bestimmungen für Affiliates

8. Teilnahme an Partnerprogrammen

8.1. SeCa präsentiert in einer speziellen Programmauswahl, die der Affiliate über den passwortgeschützten Nutzerbereich aufrufen kann, alle verfügbaren Partnerprogramme. Sofern die Teilnahme an einem bestimmten Partnerprogramm von besonderen Bedingungen abhängig gemacht wird, sind diese in der Programmbeschreibung in der Programmauswahl angegeben. Der Affiliate hat die Möglichkeit, sofort an allen Partnerprogrammen teilzunehmen, deren besondere Teilnahmebedingungen er erfüllt. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Partnerprogramm besteht jedoch nicht.

8.2. Die Teilnahme an einem Partnerprogramm erfolgt durch die Einbindung eines der für das Partnerprogramm zur Verfügung gestellten Werbemittel in das Internet-Angebot des Affiliates oder durch die Erbringung sonstiger für das Partnerprogramm vorgesehener Media-Leistungen durch den Affiliate.

8.3. Erfüllt ein Affiliate die besonderen Teilnahmebedingungen eines Partnerprogramms nicht oder ist der Vertrag bezogen auf das Partnerprogramm bereits wirksam gekündigt, bindet der Affiliate aber gleichwohl ein für das Partnerprogramm zur Verfügung gestelltes Werbemittel in sein Internet-Angebot ein, wird kein Anspruch auf eine Vergütung für erreichte Vertriebsziele begründet.

8.4. Änderungen der Teilnahme- oder Vergütungsbedingungen eines Partnerprogramms werden dem Affiliate unverzüglich per E-Mail mitgeteilt (vgl. Ziffer 5.3.) und werden frühestens mit Beginn des folgenden Werktages ab 0:00 Uhr wirksam.

9. Einbindung von Werbemitteln

9.1. Erfüllt der Affiliate die allgemeinen Teilnahmebedingungen und die besonderen Teilnahmebedingungen eines bestimmten Partnerprogramms, wird ihm für die Dauer seiner Teilnahme an dem Partnerprogramm das nicht übertragbare Recht eingeräumt, die durch den Programmbetreiber im Rahmen der Plattform von SeCa zur Verfügung gestellten Werbemittel zum Zwecke der Werbung zu nutzen. Die Rechteeinräumung beschränkt sich auf die konkret vorgesehene Art der Nutzung des Werbemittels. Es ist nicht gestattet, ein Werbemittel zu bearbeiten oder für andere als die vorgesehenen Werbezwecke zu verwenden.

9.2. Für die korrekte technische Einbindung von Werbemitteln in das Internet-Angebot des Affiliates ist der Affiliate allein verantwortlich. Ihm ist bekannt, dass im Falle einer fehlerhaften Einbindung von Werbemitteln vermittelte Umsätze u. U. nicht korrekt erfasst oder nicht korrekt zugeordnet und damit auch nicht vergütet werden können. Der über die Plattform von SeCa zum Zwecke der Einbindung eines Werbemittels zur Verfügung gestellte HTML-Code darf nicht verändert werden. Änderungen sind nur gestattet, soweit sie für die Einbindung eines Werbemittels in einen Adserver zwingend erforderlich sind.

9.3. Der Affiliate ist gegenüber den Nutzern seines Internet-Angebotes allein für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Ihm ist bekannt, dass etwa das Setzen bestimmter Cookies aus datenschutzrechtlicher Sicht Aufklärungspflichten und u. U. auch das Erfordernis einer Zustimmung des Nutzers begründen kann.

10. Unzulässige Handlungen

10.1. Der Affiliate verpflichtet sich, es zu unterlassen, über die Plattform von SeCa zur Verfügung gestellte Werbemittel auf Internet-Seiten einzusetzen, deren Inhalt gegen geltendes Recht des Landes in dem die Webseite betrieben wird verstößt. Verboten ist die Einbindung insbesondere in Internet-Seiten,

  • deren Inhalt in dem Landes in dem die Webseite betrieben wird strafbar oder ordnungswidrig ist,
  • durch die Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Patentrechte, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, Namensrechte, usw.) verletzt werden; dies gilt auch für Rechtsverletzungen durch die Verwendung eines bestimmten Domain-Namens zur Adressierung des Internet-Angebotes,
  • die mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen versehen sind,
  • die diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexuelle Orientierung oder Alter enthalten.

10.2. Der Affiliate ist verpflichtet, die Zulässigkeit der Inhalte der von ihm angebotenen Internet-Seiten vor der Einbindung von über die Plattform von SeCa zur Verfügung gestellter Werbemittel zu überprüfen.

10.3. Die Manipulation des SeCa-Systems durch technische Vorrichtungen oder sonstige Mittel mit dem Ziel, Vergütungsansprüche zu erschleichen, ist untersagt. Verboten ist insbesondere

  • das Generieren von "Leads" oder "Sales" durch den Affiliate selbst, und zwar sowohl unter Verwendung der eigenen Angaben, falscher Angaben oder von Angaben Dritter,
  • das Erstellen von Webseiten oder die Durchführung von Werbemaßnahmen, die den Kunden dazu animieren, eine Handlung ohne wirkliches Interesse vorzunehmen.

10.4. Die Einbindung von Werbemitteln in sogenannte "Paid4" Dienste, bei denen Kunden für bestimmte Aktionen (Klicks, Anmeldungen, Leads, Käufe) durch den Affiliate Rückvergütungen oder sonstige Vergünstigungen erhalten, ist nicht erlaubt.

10.5. Die Internet-Seite des Affiliates darf nicht in einer Weise gestaltet sein, die eine Verwechslungsgefahr mit der Website des Programmbetreibers begründen kann.

10.6. Die Versendung von Werbung per E-Mail ist dem Affiliate nur gestattet, wenn dies in den besonderen Teilnahmebedingungen des Partnerprogramms ausdrücklich angegeben ist. Auch für diese Fälle verpflichtet sich der Affiliate jedoch, es zu unterlassen, Werbung per E-Mail an Adressaten zu versenden, die nicht zuvor ausdrücklich und beweisbar in die Übersendung von E-Mails mit werbendem Inhalt einwilligt haben.

11. Vergütung des Affiliates

11.1. Im Falle des Erreichens vorgegebener Vertriebsziele hat der Affiliate einen Anspruch auf eine erfolgsabhängige Vergütung gemäß den Vergütungsbedingungen des Partnerprogramms, die in der Programmbeschreibung in der Programmauswahl angegeben sind.

11.2. Die Vergütung für den Partner beträgt den gewählten Vergütungsprozentsatz der Kampagne, multipliziert mit dem Umsatz des Kunden abzüglich Transaktionskosten.

11.3. Die Erfassung der vergütungspflichtigen Leistungen des Affiliates und die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Plattform von SeCa. Von dem Affiliate verdiente und von dem Programmbetreiber freigegebene Vergütungen werden dem Affiliate auf einem internen, von SeCa für den Affiliate geführten Transaktionskonto gutgeschrieben. Eine Gutschrift setzt voraus, dass das von SeCa für den Programmbetreiber geführten Transaktionskonto seinerseits ein ausreichendes Guthaben aufweist. Eine Verzinsung des Guthabens auf dem Transaktionskonto des Affiliates erfolgt nicht.

11.4. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren. Weist das Transaktionskonto des Affiliates ein Guthaben von mindestens 100 EUR auf, kann der Affiliate die Überweisung des Guthabenbetrages auf das von ihm angegebene Bankkonto anmelden. Hierfür steht dem Affiliate im passwortgeschützten Nutzerbereich eine entsprechende Funktion zur Verfügung. Nach erfolgter Anmeldung erstellt SeCa eine Gutschrift zugunsten des Affiliates und überweist das Guthaben am 15. des Folgemonats auf das angegebene Bankkonto des Affiliates.

11.5. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt an Steuerinländer zuzüglich Umsatzsteuer, wenn der Affiliate umsatzsteuerpflichtig ist und er die Umsatzsteuerpflichtigkeit zuvor durch geeignete Unterlagen per Fax oder E-Mail nachgewiesen hat.

12. Haftung des Affiliates

Dem Affiliate ist bekannt, dass im Falle unzulässiger Handlungen gemäß den Ziffern 10.1., 10.5. und 10.6. die Gefahr besteht, dass auch der Programmbetreiber und/oder SeCavon Dritten wegen hierdurch begründeter Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden. Hat der Affiliate einen Rechtsverstoß verursacht und wird SeCa aufgrund dieses Rechtsverstoßes und der Tatsache, dass der Affiliate über die Plattform von SeCa zur Verfügung gestellte Werbemittel des Programmbetreibers in sein Angebot eingebunden hat, von einem Dritten oder dem Programmbetreiber in Anspruch genommen, stellt der Affiliate SeCa von allen Ansprüchen frei, die von dem Dritten oder dem Programmbetreiber geltend gemacht werden, wenn er seine Pflichten gemäß Ziffer 10.2., 10.5. oder 10.6. schuldhaft verletzt hat. Die Freistellung gilt auch für alle notwendigen Kosten, die SeCa durch eine angemessene Rechtsverteidigung entstehen.

13. Freigabe und Stornierung von Vergütungen

13.1. Eine von einem Affiliate verdiente Vergütung wird erst nach erfolgter Prüfung und Freigabe gutgeschrieben. Die Freigabe erfolgt bei einer Abrechnung per Lastschrift in der Regel 45 Tage nach Zahlungseingang. Bei anderen Abrechnungsmethoden kann diese Frist variieren.

13.2. Der Programmbetreiber kann fehlerhafte oder unbezahlte Vergütungsansprüche stornieren. Ein Stornierung erfolgt insbesondere, wenn der Umsatz des Kunden zurückbelastet wird oder wenn es berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsatzgenerierung gibt.

13.3. Stornierte aber bereits ausbezahlte Vergütungen werden dem Nutzer zurückbelastet.

14. Erfassung von Umsätzen und erreichten Vertriebszielen

14.1. Die Erfassung und Zuordnung von erreichten Vertriebszielen bzw. vermittelten Umsätzen erfolgt u. a. mit Hilfe von Cookies und entsprechenden Trackingmodulen, die in die jeweilige "Landing Page" bzw. Website des Programmbetreibers eingebunden wurde. Der Programmbetreiber stellt sicher, dass die entsprechende Erfassungstechnik voll funktionsfähig ist und während der gesamten Dauer des Partnerprogramms funktionsfähig bleibt.

III. Sonstiges

15. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

SeCa behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderungen oder die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilt SeCa dem Nutzer per E-Mail mit. Die Änderungen bzw. die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der E-Mail widerspricht. SeCa wird den Nutzer in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen der Untätigkeit des Nutzers gesondert hinweisen.

16. Verwendung personenbezogener Daten

16.1. SeCa verwendet die vom Nutzer im Zusammenhang mit seiner Registrierung und die während der Nutzung des SeCa-Netzwerks erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten wie Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer. SeCa beachtet dabei die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

16.2. SeCa gibt personenbezogene Daten des Nutzers nur dann an Dritte weiter, wenn und soweit dies zur Durchführung des Vertrages mit dem Nutzer notwendig ist, SeCa gesetzlich dazu verpflichtet ist, oder es zur Durchsetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen sowie der Rechte und Forderungen von SeCa erforderlich sein sollte.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen SeCa und dem Nutzer ergeben, Berlin.

17.2. Auf den Vertrag zwischen SeCa und dem Nutzer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts Anwendung.

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